folgende Beiträge werden von den Kassen rückerstattet

Leistung der Krankenkassen zur Einzelpsychotherapie
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben Sie die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Diese Beträge erhalten sie von den Kassen pro Einzelpsychotherapie Einheit rückerstattet:

  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): 28 Euro
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB): 40 Euro
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), Tarif für Selbstständige und für BäuerInnen: 40 Euro
  • Viele Zusatzversicherung bieten dem Versicherten eine Kostenübernahme der Psychotherapie. Bitte erkundigen sie sich bei ihrer Zusatzversicherung.

Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung.
Erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung kann von einer VertragsärztIn (z.B. bei ihrer HausärztIn des Vertrauens) oder einer WahlärztIn (z.B. Fachärztin für Psychiatrie oder Neurologie) ausgestellt werden.

Leistungen der Kasse zur Gruppenpsychotherapie
Diese Beträge erhalten sie von den Kassen pro Gruppenpsychotherapie rückerstattet:

  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): 90 Minuten 10 Euro, 3 Stunden 17 Euro
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB): wird noch hinzugefügt
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), Tarif für Selbstständige und für BäuerInnen: wird noch hinzugefügt
  • Viele Zusatzversicherungen bieten dem Versicherten eine Kostenübernahme der Psychotherapie. Bitte erkundigen sie sich bei ihrer Zusatzversicherung.